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Compliance Line
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Unsere Compliance Line nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen
Regelkonformes Verhalten hat für uns hohe Priorität und ist für uns selbstverständlich. Damit wir diesem Anspruch weiterhin gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Eppendorf Compliance Line kann dabei helfen und ist als Hinweisgebersystem Kern eines effektiven Compliance Management Systems. Es bietet Mitarbeitenden, Kunden, Dienstleistern, Lieferanten und sonstigen Stakeholdern die Möglichkeit, unethisches, illegales und unverantwortliches Handeln bekanntzugeben.
Durch Hinweise können potenzielle Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt werden und damit der Eintritt eines drohenden Schadens idealerweise verhindert werden. Das Compliance Team geht jeder Meldung nach und geht transparent, aber zu jeder Zeit vertraulich und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit den Ergebnissen um.
Durch Hinweise können potenzielle Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt werden und damit der Eintritt eines drohenden Schadens idealerweise verhindert werden. Das Compliance Team geht jeder Meldung nach und geht transparent, aber zu jeder Zeit vertraulich und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit den Ergebnissen um.
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Was kann gemeldet werden?
Wir begrüßen grundsätzlich jeden Hinweis zu möglichen Regel- und Gesetzesverstößen. Die Eppendorf Compliance Line kann beispielsweise dafür genutzt werden, Verstöße zu folgenden Bereichen zu melden:
- Korruption, Bestechung
- Wettbewerbs- und Kartelldelikte
- Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken) und Urheberrechten
- Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, Sozialstandards und Menschenrechte, Arbeitsschutzvorschriften, Gesundheitsschutz
- Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Ethisches Fehlverhalten
- Verstoß gegen Datenschutzrecht und Informationssicherheitsrichtlinien
- Verletzungen sonstiger geltender Gesetze und Vorschriften, wodurch Eppendorf Strafen, Bußgeldern oder möglichem Regress ausgesetzt wird
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Kann ich einen Hinweis zu einem Compliance-Verstoß auch anonym abgeben?
Die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich. In diesem Fall empfehlen wir die Einrichtung eines Postkastens in unserem System. Dieser ermöglicht die Kontaktaufnahme, falls es Rückfragen geben sollte. Zudem kann die Meldung jederzeit um weitere Informationen ergänzt werden.
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Art und Umfang des Meldungsinhalts
Meldungen können in der lokalen Sprache bzw. in einer der im Online-Meldekanal vorgegebenen Sprachen übermittelt werden.
Damit Meldungen angemessen bearbeitet und untersucht werden können, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Dabei ist es hilfreich, die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:
Damit Meldungen angemessen bearbeitet und untersucht werden können, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Dabei ist es hilfreich, die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:
- Wer?
- Was?
- Wann?
- Wie?
- Wo?
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Wofür soll das System nicht genutzt werden?
Über die Compliance Line können Compliance-relevante Verstöße oder Fehlverhalten bearbeitet werden. Das System soll nicht genutzt werden für Beschwerden, z.B. bei Produkten oder für Support-Anfragen, und darf nicht missbraucht werden, um andere zu denunzieren.
Anliegen oder Feedback, das die Produktqualität betrifft, sind bitte ausschließlich über das Complaint Management zu adressieren.
Anliegen oder Feedback, das die Produktqualität betrifft, sind bitte ausschließlich über das Complaint Management zu adressieren.
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Vertraulichkeit, Datenschutz und Schutz der Hinweisgebenden
Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen werden beachtet.
Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Identität des Hinweisgebenden wird gegenüber Dritten nicht ohne Zustimmung preisgegeben – es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung hierzu. Ebenso wird ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung der hinweisgebenden Person gewahrt.
Unsere Compliance-Richtlinie zur Abgabe von und zum Umgang mit Hinweisen auf Regelverstöße regelt das Verfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und stets transparente Vorgehensweise zu gewährleisten.
Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Identität des Hinweisgebenden wird gegenüber Dritten nicht ohne Zustimmung preisgegeben – es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung hierzu. Ebenso wird ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung der hinweisgebenden Person gewahrt.
Unsere Compliance-Richtlinie zur Abgabe von und zum Umgang mit Hinweisen auf Regelverstöße regelt das Verfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und stets transparente Vorgehensweise zu gewährleisten.
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Eppendorf Compliance Line
Eppendorf nutzt das systembasierte BKMS®System (BKMS®Incident Reporting) von der Business Keeper GmbH als sogenannte Compliance Line. Das System steht das ganze Jahr rund um die Uhr in verschiedenen Sprachen zur Verfügung und kann unter folgendem Link erreicht werden: https://www.bkms-system.com/eppendorf.
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Kontakt zum Compliance Office
Konkrete Hinweise auf Regelverstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Eppendorf Gruppe können an folgende Meldekanäle gegeben werden:
PERSÖNLICH/VERTRAULICH
Eppendorf Group SE & Co. KG
Legal, IP & Compliance
Compliance Office
Heegbarg 20
22391 Hamburg
compliance@eppendorf.de
PERSÖNLICH/VERTRAULICH
Eppendorf Group SE & Co. KG
Legal, IP & Compliance
Compliance Office
Heegbarg 20
22391 Hamburg
compliance@eppendorf.de
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Incident Reporting Produktfilm
Fragen und Antworten zum Hinweisgebersystem
Weshalb ist die Abgabe eines Hinweises sinnvoll?
Ein Hinweisgebersystem kann dabei helfen, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten und ist Kern eines effektiven Compliance Management Systems.
Durch die Einführung des Hinweisgebersystems erfüllen wir zudem die Pflichten, die sich aus der europäischen „Whistleblower-Richtlinie“ ergeben.*
*Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Durch die Einführung des Hinweisgebersystems erfüllen wir zudem die Pflichten, die sich aus der europäischen „Whistleblower-Richtlinie“ ergeben.*
*Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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Was geschieht mit meinem Hinweis?
Das Compliance Office nimmt den Hinweis auf, führt gewissenhaft nach den Vorgaben der internen Compliance-Richtlinie eine Eingangsprüfung durch und leitet im Falle eines begründeten Verstoßes eine Untersuchung ein. Sofern die Untersuchung einen Vorwurf bestätigt hat, ist zu entscheiden, welche Maßnahmen dieser nach sich zieht. Ebenso werden Erkenntnisse im Hinblick auf die Prävention genutzt.
Im Anschluss an die Aufklärung wird ein schriftlicher Bericht gefasst, der im Falle von schwerwiegenden Verstößen an die Geschäftsführung übermittelt wird.
Im Anschluss an die Aufklärung wird ein schriftlicher Bericht gefasst, der im Falle von schwerwiegenden Verstößen an die Geschäftsführung übermittelt wird.
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Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Alle Daten werden entsprechend den einschlägigen europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz vertraulich behandelt und geschützt.
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Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen des Hinweisgebersystems erheben wir in Abhängigkeit der uns von Hinweisgebenden übermittelten Informationen die folgenden Kategorien von Daten, sofern eine Meldung abgegeben wird:
- Name, sofern die Identität offengelegt wird
- Berufliche Kontaktdaten, sofern diese zur Verfügung gestellt werden
- Die Tatsache, dass eine Meldung über das Hinweisgebersystem getätigt wurde
- Informationen zum Beschäftigungsverhältnis, sofern diese Information zur Verfügung gestellt wird
- Gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die in der Meldung benannt sind (Kommunikationsinhalte im Freitextfeld)
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An wen kann ich mich wenden, sofern ich zusätzliche Fragen oder Bedenken habe, eine Meldung abzugeben?
Das Compliance Office kann zu allen Fragen Auskunft geben.
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